Magdeburg,

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Stefan Richter

Audio- & Videoservice

wir produzieren AVS / MDF.1 das Lokale Fernsehen für Magdeburg

Magdeburger Straße 1

39221 Welsleben

1.   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Stefan Richter Audio- und Videoservice (im folgenden AVS) und das durch dieses Unternehmen produzierte und verantwortete Regionalfernsehprogramm MDF.1 (im folgenden MDF.1).

2.   AVS / MDF.1 verpflichtet sich die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen, wie auch sein jeweiliges Programm. Dabei gewährleistet AVS / MDF.1 die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrags. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AVS / MDF.1

3.   Werbefunkaufträge im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Sendung von Werbesendungen von Werbetreibenden.

4.   Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch AVS / MDF.1 verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

5.   AVS / MDF.1 behält sich vor, auch rechtsverbindlich  angenommene Aufträge und Sendungen (Werbespots) wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder technischen Qualität der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen abzulehnen. Wenn Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Ausstrahlung aus moralischen, politischen oder religiösen Gründen unzumutbar ist, besteht ebenfalls das Recht zur Ablehnung. Die Gründe für die Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Hieraus können gegenüber AVS / MDF.1 keine Ansprüche geltend gemacht werden.

6.   Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und etwaige Zusicherungen unserer Mitarbeiter.

7.   Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluß innerhalb des selben Werbeblocks werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs.

8.   Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen , wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen vom Sender nicht zu vertretenden Umständen aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine unerhebliche Verschiebung am vereinbarten Sendetag. Bei einem teilweisen Ausfall der Sender sind auch Ansprüche auf eine anteilige Verrechnung des Entgeltes ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegenüber AVS / MDF.1 sind ausgeschlossen.

9.   AVS / MDF.1 gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge, insbesondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck der Werbeaussage nicht unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrahlung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeaussage beeinträchtigt wurde.

10. Bei eigenem Verzug und nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§286 BGB) sind auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen für die Werbesendungen spätestens 7 Tage vor den bestimmten Terminen zu liefern.

12. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und rechtliche Zulassung der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt AVS / MDF.1 von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, falls erforderlich die Abrechnung mit der GEMA den Rechteinhabern oder weiterer Verwertungsgesellschaften eigenständig durchzuführen. Wird AVS / MDF.1 dennoch wegen des Inhalts von Werbekonzepten und Werbecommerzials in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen AVS / MDF.1 daraus entstandenen Schaden.

13. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.

14. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot bei der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und AVS / MDF.1 alle erkennbaren Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterläßt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ausstrahlung als genehmigt.

15. AVS / MDF.1 haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des dreifachen des Mindestauftragswertes.

16. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf der Basis der gebuchten Spotlänge.

17. Rechnungen für die Werbesendungen werden wöchentlich erstellt. Die Rechnungen von AVS / MDF.1 gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. AVS / MDF.1 ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Die Rechnungen werden fällig netto, ohne Abzüge, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung. Bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. AVS / MDF.1 behält sich vor in besonders begründeten Fällen erst nach geleisteter Vorkasse die Ausstrahlung vorzunehmen.

18. Bei Zahlungsverzug behält sich AVS / MDF.1 vor die weitere Durchführung des Auftrags zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus eventuell entstehenden Schaden bei AVS / MDF.1 kann der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. AVS / MDF.1 ist berechtigt, während der Laufzeit eines Werbefunkauftrages das Erscheinen weiterer Werbespots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vertragssumme abhängig zu machen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht gesichert ist. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen mit mindestens 2% p.A. über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.

19. Tarifänderungen werden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch AVS / MDF.1 gegenüber, unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.

20. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten - sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können - eine Agenturvergütung von 15% auf die Netto- Auftrags- Summe des Auftraggebers.

21. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge entgegen genommen. In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber nur mit Zustimmung von AVS / MDF.1 vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss 4 Wochen vor der Ausstrahlung schriftlich bei AVS / MDF.1 eingegangen sein. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht auf die Zustimmung von AVS / MDF.1 kein Anspruch. Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass wir Ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 25% des vertraglichen Wertes zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, das Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.

22. Unser Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

23. Die Pflicht zur Aufbewahrung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen endet für AVS / MDF.1 mit abschließender Bearbeitung des Auftrages. Diese Unterlagen werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber übergeben, danach behält sich AVS / MDF.1 vor, nicht benötigte Unterlagen zu vernichten.

24. Die Haftung für Beschädigung oder Untergang fremden Eigentums ist insoweit auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei der Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der durch uns abgeschlossenen Betriebspflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen. Insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen.

25. AVS / MDF.1 behält sich das Recht vor, eingesandte Unterlagen in erforderlicher Anzahl zu vervielfältigen.

26. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt.

27. Der Erfüllungsort und, falls der Auftraggeber Vollkaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Magdeburg. Unsere Vertragsbeziehungen beurteilen sich ausschließlich nach deutschem Recht.