Ein Denkmal für das Magdeburger Recht
Datum: 16.08.2019
Beschreibung eines Kunstprojektes für den Platz des 17. Juni
EINE MAGDEBURGER STRAßENKREUZUNG IM KONTEXT MIT DER EUROPÄISCHEN RECHTSGESCHICHTE
Gedanken zum Magdeburger Recht (RRr)
Ungemein erstaunlich ist es, wie im mittelalterlichem Handel und Wandel europaweit aufgeschlossene Persönlichkeiten, trotz rüder, kriegerischer Herrschaftsformen, unter einander, sicher zum Nutzen der Beteiligten, gedanklich verbunden waren. Dagegen verhinderte damals, so auch heute, ein überhitzter Nationalismus oder gar ein religiöser Fundamentalismus gemeinschaftliches Denken und ein friedliches Zusammenleben.
Ich bin verwundert, wie wenig die Geschichte von Sachsenspiegel und Magdeburger Recht im heutigen Wissen der Magdeburger Bürger bekannt ist. Auch wenn heute die Rechtshistoriker Länder verstärkt übergreifend einen regen wissenschaftlichen Gedankenaustausch üben und die damaligen Rechtsverbindlichkeiten im Handel und Wandel auch heute noch für die Vertiefung des europäischen Gedankengutes förderlich sein könnten, wird darüber hörbar wenig öffentlich reflektiert.
Das Lehrbeispiel des Magdeburger Schöffenstuhles gibt es schon lange nicht mehr. Heute gibt es immerhin den Internationalen Gerichtshof für Menschenrecht, den Europäischen Gerichtshof, nationale Verfassungsgerichte und noch vieles mehr, aber noch lange nicht eine Grenzen überschreitende international verpflichtende, deckungsgleiche Rechtssicherheit innerhalb zeitnah ausformulierter Gesetzesvorlagen, wie zum Beispiel: den Schutz der Unverletzlichkeit der Menschenrechte, Garantien für die Gleichberechtigung der Frauen, der Homosexualität, sowie Verbindlichkeiten für die global vernetzten Bankkonsortien, Verbot von Parlament- und Industriespionage, die Paraphierung von ausgewogenen Freihandelszonengesetzen ohne Übervorteilung einzelner Länder und Staaten, einen Länder übergreifenden verbindlichen Umweltschutz, ein humanes Asylrecht, keine Aufweichung des Urheberrechtes und so weiter und so weiter.
Notwendig ist ein beispielgebendes, womöglich weltumspannendes Rechtsmiteinander von Staatengemeinschaften, allerdings ohne öffentlichkeitsferne, von privaten Interessen gesteuerte, juristisch hoch gepuschte internationale Schiedsgerichte, wie sie weiland unter anderem, klein und gediegen mittels des Schöffenstuhls der Magdeburger Ratsherren noch förderlich waren.
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